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Rechenschaftspflicht Dsgvo Beispiel

Art. 15 WEB – Die allgemeine Rechenschaftspflicht nach Art. 15 WEB

Was ist die Rechenschaftspflicht nach Art. 15 WEB?

Die Rechenschaftspflicht nach Art. 15 WEB, auch bekannt als Verantwortlichkeit nach Art. 15 WEB, verpflichtet Organisationen dazu, nachweisen zu können, wie sie die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) einhalten.

Konkrete Anforderungen der Rechenschaftspflicht nach Art. 15 WEB

Konkret verlangt Art. 15 WEB von Organisationen Folgendes:

  • Nachweis der Einhaltung der DSGVO
  • Führung von Aufzeichnungen über Verarbeitungsaktivitäten
  • Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Bereitstellung von Informationen an betroffene Personen

Wer ist für die Einhaltung der Rechenschaftspflicht nach Art. 15 WEB verantwortlich?

Der Verantwortliche im Sinne von Art. 15 WEB ist für die Einhaltung der Rechenschaftspflicht verantwortlich. Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.


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